PLATZORDNUNG

Platzordnung

 

§1

Alle Ein-, Aus- und Durchgänge – besonders zur Gaststätte „Birkenwald“ – sind von Hunden freizuhalten.

§2

Fahrräder, Kinderwagen und Ähnliches dürfen nicht im Durchgang, sondern nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

§3

Im Eingangsbereich, Durchgang, in der Gartenwirtschaft sowie Gaststätte herrscht aus Hygiene- und Sicherheitsgründen absoluter Leinenzwang.

§4

Jedem Hund ist vor Betreten des Übungsplatzes genügend  
Auslauf zu geben. Sollte das Vereinsgelände dennoch durch den Hund verschmutzt werden, sind die Hundehaufen vom Hundeführer umgehend zu entfernen.

§5

Läufige Hündinnen dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen. An Prüfungs- und Turniertagen müssen läufige Hündinnen separat gehalten werden.

§6

Den Anweisungen der Ausbildenden ist unbedingt Folge zu leisten.

§7

Außerhalb der festgelegten Trainingszeiten dürfen der Übungsplatz und die Sportgeräte nur nach Absprache mit den entsprechenden Ausbildern aus Sicherheitsgründen genutzt werden. Dies betrifft alle Sportbereiche.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein sofortiger Vereinsausschluss, ohne vorherige Abmahnung.

§8

An den Übungsstunden und Veranstaltungen können nur Hunde teilnehmen, die über eine gültige Tollwutimpfung verfügen.

§9

Das Betreten des Übungsplatzes sowie die Teilnahme am Übungsbetrieb und den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

§10

Für alle Schäden, die durch den Hundeführer oder seinen Hund verursacht werden, übernimmt der Hundeführer die volle Haftung.

§11

Eltern haften für ihre Kinder.

§12

Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

§13

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

§14

Sollten einzelne Klauseln der Platzordnung rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Platzordnung hiervon unberührt.