Platzordnung
§1 | Alle Ein-, Aus- und Durchgänge – besonders zur Gaststätte „Birkenwald“ – sind von Hunden freizuhalten. |
§2 | Fahrräder, Kinderwagen und Ähnliches dürfen nicht im Durchgang, sondern nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. |
§3 | Im Eingangsbereich, Durchgang, in der Gartenwirtschaft sowie Gaststätte herrscht aus Hygiene- und Sicherheitsgründen absoluter Leinenzwang. |
§4 | Jedem Hund ist vor Betreten des Übungsplatzes genügend |
§5 | Läufige Hündinnen dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen. An Prüfungs- und Turniertagen müssen läufige Hündinnen separat gehalten werden. |
§6 | Den Anweisungen der Ausbildenden ist unbedingt Folge zu leisten. |
§7 | Außerhalb der festgelegten Trainingszeiten dürfen der Übungsplatz und die Sportgeräte nur nach Absprache mit den entsprechenden Ausbildern aus Sicherheitsgründen genutzt werden. Dies betrifft alle Sportbereiche. |
§8 | An den Übungsstunden und Veranstaltungen können nur Hunde teilnehmen, die über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. |
§9 | Das Betreten des Übungsplatzes sowie die Teilnahme am Übungsbetrieb und den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. |
§10 | Für alle Schäden, die durch den Hundeführer oder seinen Hund verursacht werden, übernimmt der Hundeführer die volle Haftung. |
§11 | Eltern haften für ihre Kinder. |
§12 | Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. |
§13 | Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. |
§14 | Sollten einzelne Klauseln der Platzordnung rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Platzordnung hiervon unberührt. |